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Statuten DVW-Promotionspreis

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Statuten:

  1. Der DVW e.V. verleiht den DVW-Promotionspreis für herausragende Promotionen in Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement. Der Preis wird im zweijährigen Turnus in den ungeraden Jahren verliehen.
  2. Der DVW-Promotionspreis verfolgt folgende Ziele:
    • Würdigung und Förderung herausragender Einzelleistungen im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses,
    • Stärkung der Sichtbarkeit und des Netzwerkes des DVW,
    • Stärkung der Zusammenarbeit des DVW e.V. und der wissenschaftlichen Hochschulen.
  3. Mit dem DVW-Promotionspreis werden Promotionen der vorausgegangenen zwei Jahre ausgezeichnet, die vornehmlich an deutschen wissenschaftlichen Hochschulen angefertigt wurden und mit der Gesamtnote „mit Auszeichnung“ abgeschlossen wurden.
  4. Die Bewerbung erfolgt durch den Promovierten bzw. die Promovierte. Einzureichen sind
    • ein persönliches Bewerbungsschreiben,
    • eine aussagekräftige Zusammenfassung der Dissertation,
    • eine Kopie der Promotionsurkunde,
    • ein Empfehlungsschreiben der/des Hauptbetreuenden.
  5. Die Auswahlentscheidung erfolgt durch das DVW-Präsidium auf Empfehlung einer Jury. Diese Jury besteht aus einem Präsidiumsmitglied und vier herausragenden Persönlichkeiten aus dem wissenschaftlichen Bereich von Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement ohne offizielle Funktion im DVW. Etwaige Befangenheiten der Auswahl-Jury sind auszuschließen.
  6. Die Mitglieder der Jury werden durch das DVW-Präsidium für die Dauer von sechs Jahren berufen. Die Mitglieder der Jury bestimmen aus ihrer Runde eine Sprechperson.
  7. Die Empfehlung der Jury erfolgt – zusätzlich zur wissenschaftlichen Exzellenz der Dissertation – auf Basis eines oder mehrerer der folgenden Kriterien:
    • Gesellschaftliche Relevanz,
    • Bedeutung für das Berufsfeld,
    • Internationale Resonanz,
    • Sichtbarkeit über die engere Community hinaus,
    Die Auswahl des Preisträgers bzw. der Preisträgerin kann in einer Online-Sitzung oder per Email-Austausch erfolgen. Das fachnächste Jury-Mitglied erstellt eine kurze Begründung zur Auswahl. Wird keine Bewerbung als ausreichend qualifiziert erachtet, wird die Preisvergabe ausgesetzt.
  8. Der DVW-Promotionspreis setzt sich aus einem Preisgeld von 2.000 € (als finanzielle Unterstützung, insbesondere für Forschungsaufenthalte, Konferenzteilnahmen, Netzwerkbildung) sowie 500 € Reisekosten zur Teilnahme an der INTERGEO zusammen; weiterhin werden eine Urkunde und eine Skulptur überreicht sowie eine einjährige Mitgliedschaft im zugehörigen Landesverein vergeben.
  9. Die DVW-Präsidentin bzw. der DVW-Präsident vergibt den DVW-Promotionspreis in einer geeigneten Veranstaltung des DVW. Es wird erwartet, dass der Preisträger bzw. die Preisträgerin einen Vortrag auf der INTERGEO im Forum, auf dem DVW-Stand oder im Kongressprogramm hält.
  10. Der Inhalt der Dissertation soll als Kurzfilm (0,5 bis max. 2 Minuten) oder Podcast erläutert werden, den der DVW für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden kann. Hierbei etwaig anfallende Kosten übernimmt der DVW.

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Ja
Schlagworte: DVW-Promotionspreis

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