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Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren als Landentwicklungsverfahren - Möglichkeiten und Grenzen!

Der DVW Arbeitskreis 5 Landmanagement und der Landesverein Sachsen-Anhalt gestalteten am 2. Dezember 2019 in der ehrwürdigen Leopoldina der Stadt Halle (Saale) das 181. DVW-Seminar zur beruflichen Weiterbildung. Den interessanten Fachtag eröffnete Dipl.-Ing. Ulrich Dieckmann, Vorsitzender des DVW Sachsen-Anhalt e. V., mit seinen Grußworten an die 120 Teilnehmer, Fachleute aus Behörden, Ingenieurbüros und 18 Studenten der Hochschule Anhalt.

Der DVW Arbeitskreis 5 Landmanagement und der Landesverein Sachsen-Anhalt gestalteten am 2. Dezember 2019 in der ehrwürdigen Leopoldina der Stadt Halle (Saale) das 181. DVW-Seminar zur beruflichen Weiterbildung. Den interessanten Fachtag eröffnete Dipl.-Ing. Ulrich Dieckmann, Vorsitzender des DVW Sachsen-Anhalt e. V., mit seinen Grußworten an die 120 Teilnehmer, Fachleute aus Behörden, Ingenieurbüros und 18 Studenten der Hochschule Anhalt.

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Auditorium in der Leopoldina (Bild: © Martin Schumann)

Mit einer kurzen Einführung in das Thema und einer im Spannungsbogen zwischen Privat- und Fremdnützigkeit sowie Theorie und Praxis gehaltenen Moderation leitete Dipl.-Ing. Martin Schumann in der Session 1 zu den Rechtsgrundlagen für die Anordnung von vereinfachten Flurbereinigungsverfahren zur Landentwicklung über. In seinem ersten Vortrag verdeutlichte Prof. Dr. Karl-Heinz Thiemann die Entstehungsgeschichte und heutige Fassung von § 86 FlurbG aus dem Jahr 1994 zur Landentwicklung und anhand der materiellen Rechtmäßigkeit die Anwendung der maßgeblichen Rechtsprechung. Insbesondere am sogenannten Bienenwald-Urteil von 2014 wurden die Zweckbestimmung, die Erforderlichkeit und die im Vordergrund stehende Auflösung der Landnutzungskonflikte im Interesse der Beteiligten als die wichtigsten Anordnungsvoraussetzungen herausgearbeitet

Den Vortragsblock zur Vorstellung von Beispielen aus der Praxis eröffnete Dipl.-Ing. Dagmar Bix mit zwei Verfahren zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren zur Landentwicklung Emsaltarm Hembergen dient der begleitenden Projektumsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und unter anderem der Vorbeugung von Konflikten zwischen Eigentümern und Wasserwirtschaft sowie ökologischen Belangen. Auch im Verfahren zur Landentwicklung und zum Hochwasserschutz Deich Vardt-Vynen stehen die Auflösung von Landnutzungskonflikten und als Grundlagen die gesicherte Landbereitstellung und der Anspruch auf wertgleiche Landabfindung im Mittelpunkt. 

Aus Rheinland-Pfalz folgte ein Vortrag von Dipl.-Ing. Barbara Meierhöfer zur Anwendung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens zur Umsetzung von naturschutzfachlichen Planungen am Beispiel des Naturschutzgroßprojektes Bienwald (NGP). Hier stellte sie die Ergebnisse des nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 3 FlurbG angeordneten Verfahrens und die Vorteile für das durch den Bund geförderte NGP, für die Eigentümer und Bewirtschafter sowie für die Kommunen heraus.

Durch die anschließenden Fragestellungen besonders zur Diskrepanz zwischen Lehre und Praxis an die Vortragenden und an das Auditorium initiierte der Moderator geschickt für die folgenden Pausengespräche weitere Fachdiskussionen.

Am Nachmittag referierte Dipl.-Ing. Wolfgang Zilker über den bayrischen Weg zur Umsetzung ländlicher Kernwegenetzkonzepte durch vereinfachte Flurbereinigungsverfahren. In den jeweiligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) sind die ländlichen Kernwegenetzkonzepte Projektbestandteil und somit Fördergegenstand. Die Gemeinden übernehmen die Kosten, stellen die Flächen bereit und wirken grundsätzlich bei der Durchführung der Verfahren mit.

Als abschließende Praxisbeispiele stellte Dipl.-Ing- Andres Oeynhausen zwei Verfahren der Bundesstraße 28 in Baden-Württemberg angeordnet nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG als die kleine Schwester der Unternehmensflurbereinigung vor. Ein hoher Erwartungsdruck war dort gegeben, durch die vereinfachten Verfahren lag aber eine hohe Akzeptanz bei den Teilnehmern und Bewirtschaftern vor. Die Voraussetzungen der überwiegenden Privatnützigkeit, der Landbereitstellung und der wertgleichen Landabfindung sind auch hier grundlegend.

Die Session 4 zur Umsetzung der Flurbereinigung und Podiumsdiskussion begann Prof. Dr. Karl-Heinz Thiemann mit seinem zweiten Vortrag. Schnell und übersichtlich arbeitete der Referierende die Schwerpunkte der Rechtsgrundlagen für die Durchführung heraus, über die Akzeptanzerhöhung durch Beitragsübernahmen, die mindestens wertgleiche Landabfindung bis hin zur Ermöglichung von Landentwicklungsmaßnahmen und der teilweisen Auflösung der Landnutzungskonflikte. Besonders die Ausführungen zur Landbereitstellung über § 40 FlurbG eröffneten die weitere anschließende Diskussion.

Das kurzweilige Fachseminar verdeutlichte sehr vertiefend das reizvolle Betätigungsfeld des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens zur Landentwicklung, zeigte pragmatische Ansätze und forderte zur weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtstheorie und zur Sensibilisierung in Abwägungsprozessen der unterschiedlichsten Belange auf. Ein großer Dank gilt nicht nur den Vortragenden und dem Moderator, sondern auch der hervorragenden Organisation durch Dipl.-Ing. Marion Hindorf und ihrem Team mit dem Wunsch verbunden, weitere spannende Vortragsreihen zum Landmanagement in der Leopoldina der Stadt Halle (Saale) zu verwirklichen.

Detlef Kilian, DVW Sachsen-Anhalt

Bild 2 
(v. l.): Wolfgang Zilker, Martin Schumann, Karl-Heinz Thiemann, Andreas Oeynhausen, Marion Hindorf, Dagmar Bix, Ulrich Dieckmann und Barbara Meierhöfer (Bild: © Martin Schumann)

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