Suche Landesvereine EnglishKalender

Stellungnahme des DVW und BDVI zum Entwurf »Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertA«

Die Novellierung des Wertermittlungsrechts in Deutschland hat den Facharbeitskreis „Immobilienwertermittlung“ des DVW e. V. in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Nunmehr hat der DVW zusammen mit dem BDVI die gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf »Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertA« an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau (BMWSB) übergeben.

Die Novellierung des Wertermittlungsrechts in Deutschland hat den Facharbeitskreis „Immobilienwertermittlung“ des DVW e. V. in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Nunmehr hat der DVW zusammen mit dem BDVI die gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf »Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertA« an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau (BMWSB) übergeben.

Die Stellungnahme "ImmoWertA" befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Wertermittlung von Immobilien in Deutschland. Auf insgesamt siebzehn Seiten werden Vorschläge zur Änderung und Ergänzung der ImmoWertA gemacht, um eine sachgerechtere und zeitgemäße Bewertung von Grundstücken zu ermöglichen. Die Empfehlungen beziehen sich auf verschiedene Aspekte der Wertermittlung, von der Anwendung geeigneter statistischer Methoden bis hin zur Beschreibung der Wertermittlungsmethodik. In der Stellungnahme wird auch betont, dass eine ausreichende Modellbeschreibung der Wertermittlungsmethoden zwingend erforderlich ist.

Die Verbände betonen zudem die Bedeutung einer umfassenden Beteiligung aller relevanten Interessengruppen in den gesamten Prozess der Novellierung des Wertermittlungsrechts in Deutschland. Dies sei seitens des BMWSB sehr gut umgesetzt worden.

Die Stellungnahme können Sie hier herunterladen und nachlesen.

DVW aktuell
Nein

footer globus