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Verkehrswertermittlung für Immobilien in Hessen nun auch durch Laien? (Stand: 26.9.2023)

2023
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Änderung des Ortsgerichtsgesetzes in Hessen weicht Qualifikationsanforderungen für Immobiliensachverständige auf

Der DVW e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformationen und Landmanagement sieht die im Zusammenhang mit dem "Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung des Verkündungswesens" eingeführte Änderung des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit großer Sorge.

Mit der Gesetzesänderung wurde – ohne Anhörung von Verbänden – en passant die Gleichsetzung der Schätzung von Immobilienwerten durch hessische Ortsgerichte – welche mit Laien besetzt sein können – mit qualifizierten Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen beschlossen. Hieraus können sich erhebliche Nachteile für Immobilienbesitzer oder andere ergeben. Das Gesetz muss nachgebessert werden.

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