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Verkehrswertermittlung für Immobilien in Hessen nun auch durch Laien? – DVW-Standpunkt veröffentlicht

In Hessen wurde im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung des Verkündungswesens” eine Änderung des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes eingeführt, die vom DVW mit großer Sorge betrachtet wird.

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In Hessen wurde im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung des Verkündungswesens” eine Änderung des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes eingeführt, die vom DVW mit großer Sorge betrachtet wird.

Mit der Gesetzesänderung wurde – ohne Anhörung von einschlägigen Verbänden –die Gleichsetzung der Schätzungen von Immobilienwerten durch hessische Ortsgerichte mit qualifizierten Verkehrswertgutachten von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen festgelegt. Die Ortsgerichte können auch mit Laien in der Immobilienwertermittlung besetzt sein. Dadurch können sich erhebliche Nachteile für Immobilienbesitzer oder andere ergeben.

In dem vom DVW veröffentlichten Standpunkt „Verkehrswertermittlung für Immobilien in Hessen nun auch durch Laien?“ wird eine Neubetrachtung des Gesetzes gefordert.

Der Standpunkt steht als PDF-Download zur Verfügung unter

https://dvw.de/veroeffentlichungen/standpunkte/7831-verkehrswertermittlung-fuer-immobilien-in-hessen-nun-auch-durch-laien

 

Bild: © Tumisu auf Pixabay

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